Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Förderung nach der ThürEGovRL
Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Wir möchten alle Zuwendungsempfänger daran erinnern, dass die Mittelabrufe zu den Projekten bis zum 15.11.2023 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen sind. Für die Einreichung haben Sie die Möglichkeit das ThAVEL-Formular zu verwenden.
Alternativ können Sie das folgende PDF-Formular an das Postfach eGov.Foerderung@tfm.thueringen.de übersenden:
Die einzelnen Fördergegenstände sind in Punkt 2 der ThürEGovRL aufgeführt.
Dazu gehören u. a. die Schulung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Schaffung von Schnittstellen, die Einführung, die Nutzung oder den Betrieb von Dokumentenmanagementsystemen, elektronischen Fachverfahren und anderen elektronischen Diensten.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Weitere Informationen zu den Fördergegenständen und den Voraussetzungen sind im Handlungsleitfaden zur Thüringer E-Government-Richtlinie zu finden.
Rechtsgrundlagen:
Online-Anträge:
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Online-Antrag auf Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie
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Online-Antrag auf Mittelabruf (Login bzw. Registrierung in ThAVEL notwendig)
Formulare und Anhänge:
Ansprechpartner Förderung
Ansprechpartner:
Frau Hanstein (Mittelabruf und Verwendungsnachweis)
Tel.: 0361 57 3611 534
E-Mail: yvonne.hanstein@tfm.thueringen.de
Frau Nitschke
Tel.: 0361 57 3611 563
E-Mail: Franziska.Nitschke@tfm.thueringen.de
Herr Schröter
Tel.: 0361 57 3611 524
E-Mail: jan-markus.schroeter@tfm.thueringen.de
Förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabensbeginn
Förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn
Gemäß Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO gibt es die Möglichkeit , aus einem sachlichen Grund, einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns zu beantragen. Vor der Genehmigung dieses förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Die Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns ist keine Förderzusage.
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kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
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Beschreibung des sachlichen Grundes für den Antrag
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grobe Aufstellung der geplanten Ausgaben
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grober Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens
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sofern das Projekt mit anderen Kommunen umgesetzt wird Benennung der Partner notwendig
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textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- formloser Antrag ausreichend
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textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben „Migration iKfz“ noch nicht begonnen wurde
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grobe Schätzung der entstehenden Ausgaben
Suchportal für Fördervorhaben
Suchportal für Fördervorhaben
Falls Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrer Verwaltung planen und Partner benötigen, um eine Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie zu erreichen, können Sie sich beim Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 oder direkt bei den unten aufgeführten Kommunen melden.
Sie können sich den unten aufgeführten Kommunen anschließen oder eigene, neue Projekte über das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 hier einbringen.
Geplantes Vorhaben |
Suchende/r Gemeinde/Gemeindeverband |
Ansprechpartner |
Eingestellt am |
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Einführung des Ticketsystems von TOPdesk |
Stadt Schmölln |
Herr Wunderlich
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Einführung E-Steuerakte |
Stadt Mühlhausen |
Frau Listemann |
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Einführung des Moduls "Kameraler Rechnungsworkflow" |
Landkreis Wartburgkreis |
Herr Schwanz |
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Einführung des DMS "KIC"
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VG Hohe Rhön |
Herr Steven Gutmann |
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Einführung eines Fachverfahrens inkl. versch. Module sowie Schnittstellen (bspw. Gebäude-, Flurstücks-, Grundstücks-, Vertrags- und Straßenverwaltung, GIS-System kür Kartendarstellungen, Verwaltung von Grundstücksvorgängen im Bauamt, Verwaltung von Sondernutzungen und Aufbruchanträge, Baumkataster) |
Gemeinde Nobitz |
wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 |
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Einführung eines webbasierten Terminvergabe- und Aufrufsystems |
Landratsamt Altenburger Land | Herr Wiegner organisation@altenburgerland.de | 01.12.2021 |